AGB - Reise/Vermietung
AGB – Reise/Vermietung
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sports & Outdoor Guide (Inh. Daniel Czink Mößnerstraße 18 in 74889 Sinsheim)
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bieten Sie der Firma Sports & Outdoor Guide den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle Teilnehmer.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung überweisen Sie uns 50% des Gesamtbetrages innerhalb 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung. Ist die Zahlung unserem Konto gutgeschrieben, erhalten Sie bis zirka 10 Tage vor Reiseantritt die Reisedokumente. Beim Kanu-, Kletterausrüstungs-, Trekkingausrüstungsverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag vor Ort bar bezahlt wird oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Alternativ erkennen wir auch einen von der Zahlstelle abgestempelten Überweisungsträger an.
3. Leistungen und Leistungsänderung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf unserer Homepage / im Angebot sowie den zusätzlichen Angaben in den Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen / -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung anbieten.
4. Preisänderung
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird und zwischen Preisbestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Hierüber müssen wir Sie spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie sind berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes zurückzutreten, falls sich der Reisepreis um mehr als 10% erhöht.
5. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis verlangen, der sich wie folgt ergibt: Rücktritt von der Reise bis 10. Tage vor Reiseantritt 50 % ab 9. bis 3. Tage vor Reiseantritt 75 % ab 3. Tage vor Abfahrt oder Nichtantritt der Reise oder am Reisetag 100%. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung bei Sports & Outdoor Guide. Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, so behält sich Sports & Outdoor Guide vor eine Umbuchungsgebühr zu erheben.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters usw. Dies gilt auch nach Antritt der Reise.
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise, wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter und/oder Vertragspartner vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
8. Kündigung in Folge höherer Gewalt
Wird die Reise in Folge, bei Vertragsabschluss, nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen, erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall, werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. Sports & Outdoor Guide kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen usw. einen sicheren Verlauf der Reise nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen. Muss eine Reise, die aus der Kombination mehrerer Leistungen besteht, wegen Hochwassers in ihrem Verlauf verändert werden, wird von Sports & Outdoor Guide ein Alternativprogramm angeboten. Eine Stornierung ist in diesem Fall weder vom Veranstalter noch vom Kunden zulässig.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für - gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen - die ordnungsgemäße Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Fall eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten und ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sportanlagen, Fahrräder und Kanus sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Das Anlegen von Schwimmwesten ist bei Benutzung eines Kanus Pflicht. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanureisen ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschifffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich. Er verpflichtet sich außerdem, Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist.
10. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wir können hier in Kooperation mit der Aachen Münchener ihnen eine wie oben aufgeführte Versicherung anbieten.
11. Gepäcktransport
Für von uns transportiertes Gepäck haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung. Pro Person sind bei Gepäcktransfer durch den Veranstalter maximal 2 Gepäckstücke pro Reisenden im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein.
12. Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Des Weiteren haften wir nicht für verloren gegangene oder beschädigte Handys oder sonstige Elektrogeräte die beim Klettern mitgeführt, nicht wasserdicht verpackt oder beim Kanufahren in der Gepäcktonne wasserdicht aufbewahrt wurden.
13. Gewährleistungen
Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§§ 651c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651f, BGB) unterliegen den in Nummer 12 genannten Haftungsbeschränkungen.
14. Bestimmungen Kanutour/ -verleih
Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und, soweit nicht anders vereinbart, persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter von Sports & Outdoor Guide von oder auf einen Trailer ab- und aufzuladen. Die vermieteten Kanus dürfen ausschließlich auf Neckar, benutzt werden, Sondervereinbarungen sind vertraglich festzulegen. Insbesondere ist das Befahren des Rheins strengstens verboten. Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die Älter als 14 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten. Bei Bootsbenutzung erklärt der Teilnehmer oder Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat.
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Boot ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Boot bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Schadensverursacher für diesen Leistungsausfall.
Tourenteilnehmer haften für Verlust oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Sachen nur bei besonderem Verschulden.
Bei Buchungsbestätigung und Antritt der Kanutour/ -verleih erkennt der Mieter unsere AGB's automatisch an.
15. Bestimmungen Kletter-, Trekking- und Schneeschuhverleih
Klettergurte, Karabiner, Sicherungsgeräte, Keile, Seile etc., so wie Zelte, Rücksäcke Regenkleidung Stirnlampen, Schneeschuhe, Teleskopstöcke etc. sind gereinigt und, soweit nicht anders vereinbart, persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden an einer überlassenen Mietsache und es entsteht ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also die Mietsache bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Schadensverursacher für diesen Leistungsausfall. Tourenteilnehmer haften für Verlust oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Sachen nur bei besonderem Verschulden.
16. Bestimmungen Mobiler Kinder Hochseilgarten
Der Veranstalter/ Mieter geht mit der Firma Sports & Outdoor Guide einen schriftlichen Vertrag ein, in dem nähere Details geklärt und schriftlich festgehalten werden. Bei einer Vermietung des MKHG ohne Betreuung unsererseits, wird der Veranstalter von einem unserer Mitarbeiter in das Fachgerechte sichern der Kinder eingewiesen. Nach dieser Einweisung gehen alle Haftungsansprüche an den Veranstalter, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Mangel an der Kletteranlage oder der Kletterausrüstung bestanden hat. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat.
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden an einer überlassenen Mietsache und es entsteht ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also die Mietsache bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Schadensverursacher für diesen Leistungsausfall.
Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Sachen nur bei besonderem Verschulden.
Wird der Hochseilgarten ausschließlich von SOG betrieben, gehen alle Haftungsansprüche an Sports & Outdoor Guide.
Der MKHG ist mit seinen Bauteilen durch den TÜV Rheinland Pfalz geprüft und unterliegt nach jedem Aufbau einer strengen Sicht- und Sicherheitsprüfung.
Sollte von einem Amt/Bauaufsicht eine Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten verlangt werden, trägt der Mieter die anfallenden Gebühren.
17. Besondere Risiken bei Outdoorveranstaltungen
Bei allen Veranstaltungen im Outdoorbereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht.
Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Es besteht ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Veranstaltung auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
18. Allgemeines
Jeder Teilnehmer muss schwimmen können (Kanutour, Floßbauevent, Survival-Programme, Höhlenexpedition usw.) und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden ersatzlos von der Fahrt oder Event ausgeschlossen! Der Veranstalter geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Teilnehmer die angeführten körperlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Touren erfüllt und sich dieser vor Tourbeginn bewusst ist. Wetter- und Wasserstand- bedingte Änderungen oder Absagen (Hoch-/Niedrigwasser, Schlechtwetter bei Höhlenexpedition, Kanutour, Survival, usw.) des Programms liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung auf Grund dieser Umstände erhalten Sie einen gleichwertigen Gutschein, der Sie berechtigt, innerhalb von einem Jahr an einem beliebigen Programm von Sports & Outdoor Guide teilzunehmen. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht!
Bitte beachten Sie bei den einzelnen Programmen die jeweiligen Anforderungen!
Der einzelne Teilnehmer erkennt an, dass Bilder und Fotos mit seiner Person, von Sports & Outdoor Guide für Interne- und Werbemaßnahmen genutzt werden dürfen.
19. Pass-, Visum- und Impfvorschriften
Der Teilnehmer hat sich bei Veranstaltungen im Ausland grundsätzlich
selbst über die Visum- und Impfvorschriften zu informieren und ist für deren Einhaltung verantwortlich. Etwaige Rückfragen können an den
Veranstalter - rechtzeitig vor Reiseantritt - gerichtet werden.
20. Umweltschutz
Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich an den Flüssen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die sie von Sports & Outdoor Guide informiert werden, zu benutzen.
21. Beschädigung
Werden Ausrüstungsgegenstände von Sports & Outdoor Guide beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.
22. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort, bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Hotelier, Gastronom, Transfer-Unternehmen). Wir bzw. die Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
23. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringen oder nicht vertragsgemäßem Erbringen von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
24. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Gerichtsstand ist Sinsheim/Elzens.
Sports & Outdoor Guide Telefon: 07261/8737410